Die exakte Bezeichnung lautet Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2006 (ÄAO 2006).
Diese Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit bildet eine rechtliche Grundlage für die Ausbildung zur Ärztin/zum Arzt für Allgemeinmedizin bzw. zur Fachärztin/zum Facharzt fest. Wesentliche Aspekte dabei sind insbesondere die zeitlichen Erfordernisse der Ausbildung, d. h. die Dauer von Ausbildungsteilen in einzelnen Fächern.
Neben dem Fach für Allgemeinmedizin werden alle weiteren Sonderfächer, von denen derzeit 45 existieren, definiert.
Auch das 'Rasterzeugnis' findet hier seine formelle Verankerung.
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Kategorie: Rechtliches
Letzte Änderung: 04.01.2009